Important Notification
Achtung
Lesen Sie sich die folgenden Vertragsbedingungen aufmerksam durch! Wenn Sie mit ihnen einverstanden sind, klicken Sie auf das Downloadsymbol. Sie können dann mit dem Herunterladen der Software beginnen. Sind Sie nicht einverstanden können diese Web-Site verlassen, ohne die Software herunterzuladen.
Durch Ihr Einverständnis wird ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen als Endnutzer der Software (im folgenden "Anwender") sowie Kyocera Mita Deutschland GmbH (im folgenden "KYOCERA MITA) geschlossen.
Wenn Sie diesem Vertrag zugestimmt haben, erteilt KYOCERA MITA Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz für den Gebrauch der begleitenden Software (im folgenden "Software").
1. Eigentumsrecht
Bei der Software handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material. Durch diesen Vertrag werden Sie nicht Eigentümer der Software, sind aber zum Gebrauch der Software nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages berechtigt. Weitergehende Rechte werden nicht erworben.
2. Nutzungsumfang
KYOCERA MITA räumt Ihnen durch diese Lizenz das Recht ein, eine Kopie der Software auf einem oder mehreren Computern zu benutzen, die mit einem Originaldrucker der Marke " Kyocera Mita " verbunden sind. Benutzen bedeutet dabei jeder dauerhaft oder vorübergehende Einsatz des Pro-gramms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms sowie die Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten. Der Einsatz auf anderer Hardware bedarf des Abschlusses eines weiteren Lizenzvertrages.
3. Vervielfältigungsrechte
(1) Der Anwender darf das Programm nur vervielfältigen, soweit dies zur Nutzung notwendig ist. Hierzu zählt die Installation sowie das Laden in den Arbeitsspeicher.
(2) Der Anwender ist berechtigt, eine weitere Sicherungskopie anzufertigen und aufzubewahren, sofern sie zur Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Diese ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen.
Handelt es sich bei dem Anwender um einen Nutzer, der die Software im geschäftlichen Verkehr einsetzt und der aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Software vornimmt, dürfen Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl hergestellt werden. Diese dürfen nur zu archivarischen Zwecken benutzt werden.
(3) Weitere Kopien der Software darf der Anwender nicht vornehmen. Kopien der Dokumentation dürfen nicht angefertigt werden.
(4) Unzulässig ist die Dekompilierung, sofern diese nicht durch gesetzliche Vorschriften ausdrücklich erlaubt ist.
Im Programm enthaltene Firmennamen, Seriennummern und andere der Programmidentifikation dienende Merkmale sowie sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden.
4. Weitergabe
(1) Dieser Vertrag endet automatisch mit der Weitergabe der Software an einen Dritten im Verhältnis zum Anwender. Der Dritte tritt an die Stelle des Anwenders.
(2) Die Weitergabe der Software darf nur erfolgen, wenn sich der Dritte mit der Geltung der in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen ihm gegenüber einverstanden erklärt. Der Anwender hat dem Dritten diese Bestimmungen zur Kenntnis zu bringen. Ist er nicht im Besitz dieses Vertragstextes, kann er auf seine Kosten einen neuen von KYOCERA MITA erhalten.
(3) Mit der Abgabe hat der Anwender alle Kopien und Teilkopien sowie geänderte oder bearbeitete Fassung und davon hergestellte Kopien und Teilkopien unverzüglich zu löschen oder sonst zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.
(4) Der Anwender hat nicht das Recht, die ihm durch diesen Vertrag gewährten Rechte aufzuteilen, zu vermieten, zu verleasen oder auf sonstige Weise zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen, sofern ihm dies nicht durch diesen Vertrag erlaubt ist.
5. Gewährleistung
(1) KYOCERA MITA haftet nur für Originalsoftware.
(2) Eine Herstellung von Software, die bei allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeitet, ist nach dem Stand der Technik nicht möglich. KYOCERA MITA hat alles notwendige getan, daß die Software und die Dokumentation zum Zeitpunkt des Downloads fehlerfrei ist und die erforderlichen Fähigkeiten aufweist. Sollten dennoch Mängel auftreten, so wird KYOCERA MITA den Mangel innerhalb einer Gewährlei-stungsfrist von sechs Monaten beheben. Kyocera Mita hat die Wahl zwischen kostenfreier Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Download der Software.
(4) Ist eine Behebung innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen, so kann der Anwender die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Von einem Fehlschlag kann nur ausgegangen werden, wenn KYOCERA MITA hinreichende Gelegenheit zur Behebung des Fehlers hatte, ihr dies unmöglich ist oder eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
(5) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Mißbrauch, eine falsche Verwendung oder die Verwendung in fehlerhaften Anlagen erfolgt ist.
(6) Eine Fehlerbehebung durch Dritte ist ausgeschlossen. In diesem Fall ist KYOCERA MITA berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine Version der neuesten Programmversion bereitzustellen. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt dadurch nicht ein.
(7) Für Übermittlungsfehler während des Downloads haftet KYOCERA MITA nicht.
6. Haftungsbeschränkung
(1) KYOCERA MITA haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Im übrigen erfolgt die Verwendung der Software auf das Risiko des Anwenders.
(2) KYOCERA MITA haftet bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Überlassungsentgelts.
(3) Darüber hinaus wird die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, jedoch höchstens bis zur unter 6 (2) genannten Grenze.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Haftungsausschluß
KYOCERA MITA haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, für entgangenen Gewinn oder einen schaden, der auf fehlender Einsatzfähigkeit der Software beruht, auch wenn KYOCERA MITA über einen solchen Schaden unterrichtet wurde. Dieser Ausschluß bezieht sich auf Schäden an Rechtsgütern aller Art.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Anwender ist verpflichtet, die Software auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Dies sind offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen. Diese müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Download der Software gerügt werden, sonst entfällt eine Gewährleistungspflicht von KYOCERA MITA.
(2) Verstecke Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen zu rügen.
(3) Weitergehende Pflichten des Anwenders im kaufmännischen Verkehr bleiben unberührt.
(4) Bei Verletzung dieser Pflicht gilt die Ware als genehmigt.
9. Ausschließlichkeit, Schriftform
(1) In diesem Vertrag ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Anwender und KYOCERA MITA in bezug auf die vertraglich geschuldeten Leistungen umfassend geregelt. Weitere Nebenabsprachen bestehen nicht. Eventuell früher bestehende Absprachen oder Vereinbarungen sind hierdurch aufgehoben worden.
(2) Eine Änderung dieser Lizenz ist nur schriftlich möglich. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst bedarf ebenfalls der Schriftform.
10. Geheimhaltung
(1) Der Anwender verpflichtet sich, nach besten Kräften alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, daß Unbefugte Zugang zur Software oder Dokumentation erlangen, daß keine unberechtigte Kopie oder sonstige - auch nur teilweise ? Offenlegung des Vertragsgegenstandes erfolgt.
(2) Für jede im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erlangten Information, die für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms oder sonst für eine das Urheberrecht verletzende Handlung verwendet werden kann, gilt Vertraulichkeit als vereinbart.
11. Allgemeines
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrages, gleich aus welchem Grunde, ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
(2) Sämtliche Mitteilungen an KYOCERA MITA müssen schriftlich an die folgende Adresse geschickt werden:
KYOCERA MITA DEUTSCHLAND GmbH
Otto-Hahn-Straße 12
40670 Meerbusch
(3) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Ist der Anwender Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle ich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.